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Psychotherapie und seelische Gesundheit | St. Pölten Teil3

  • 31. Okt. 2017
  • 12 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 20. Feb.

Wie läuft eine Psychotherapie ab? Ablauf, Dauer, Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich


Vielleicht haben Sie sich bereits entschieden: Ja, ich möchte Psychotherapie in Anspruch nehmen. Oder Sie sind noch unschlüssig, möchten aber wissen, was konkret auf Sie zukommt. Beides ist legitim. Dieser Artikel gibt Ihnen die praktische Orientierung, die Sie für Ihre nächsten Schritte brauchen – ohne Druck, ohne Beschönigung, aber mit der Klarheit, die informierte Entscheidungen ermöglicht.


Wie läuft eine Psychotherapie ab?  Ablauf, Dauer, Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich | Petra Burmetler, MSc | Online-Psychotherapie | St. Pölten

Kurzorientierung:

Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie eine Psychotherapie in Österreich abläuft – vom Erstkontakt über Dauer und Kosten bis zu rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Abschluss einer Therapie. Ein fundierter Wegweiser für alle, die verstehen möchten, wie Psychotherapie praktisch funktioniert – vom ersten Schritt bis zum bewussten Abschluss.


1. Der erste Schritt: Wie beginne ich eine Psychotherapie?


1.1 Orientierung vor dem Kontakt

Bevor Sie den ersten Kontakt aufnehmen, tauchen oft grundlegende Fragen auf. Die wichtigsten klären wir hier:


Brauche ich sofort eine Überweisung?

Nein. Nicht sofort bzw. ist diese auch nicht zwingend erforderlich. In Österreich können Sie direkt und ohne ärztliche Überweisung einen Psychotherapieplatz suchen. Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren. Allerdings ist für einen Zuschuss durch die gesetzlichen Sozialversicherungen zur Psychotherapie eine Zuweisung durch einen Arzt (Hausarzt oder Facharzt) zwischen der ersten und zweiten Sitzung erforderlich. Eine Überweisung kann in manchen Fällen auch hilfreich sein – etwa wenn Sie parallel ärztlich behandelt werden und eine Abstimmung sinnvoll ist. Sie ist aber keine Voraussetzung.


Muss ich bereits eine Diagnose haben?

Nein. Sie müssen nicht wissen, „was mit Ihnen los ist", um Psychotherapie beginnen zu können. Die Klärung Ihres Anliegens ist Teil des therapeutischen Prozesses, nicht Voraussetzung dafür. Wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt, kann sie Orientierung bieten – sie ist aber kein Muss.


Kassentherapie oder Wahltherapie – was bedeutet das?

In Österreich gibt es zwei Hauptwege der Finanzierung:

  • Kassenplätze bei Psychotherapeut:innen mit Kassenvertrag: vollfinanziert, aber begrenzt verfügbar, oft mit Wartezeiten

  • Wahltherapie bei Psychotherapeut:innen ohne Kassenvertrag: privat finanziert, mit möglichem Zuschuss durch die Krankenkasse (Details siehe Abschnitt 5)


1.2 Therapeut:in finden – realistisch und ohne Idealbilder

Die Psychotherapeut:innenliste Alle in Österreich zur Berufsausübung berechtigten Psychotherapeut:innen sind im offiziellen Psychotherapeut:innenverzeichnis des Bundesministeriums eingetragen. Diese Liste können Sie online einsehen. Sie ist die verlässlichste Quelle, um qualifizierte Fachpersonen zu finden.


Empfehlungen und eigene Passung

Vielleicht empfiehlt Ihnen jemand eine:n bestimmte:n Therapeut:in. Das kann hilfreich sein – aber Empfehlungen garantieren keine Passung. Was für eine Person funktioniert, muss nicht zwingend für Sie passen. Die therapeutische Beziehung ist hochindividuell. Vertrauen Sie Ihrem eigenen Erleben.


Wartezeiten – eine realistische Einordnung

Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind in Österreich Realität, besonders bei Kassenplätzen. Je nach Region und Therapieform kann es Wochen bis Monate dauern. Das ist kein Zeichen mangelnden Bedarfs, sondern von struktureller Unterversorgung.


💡 Tipp: 

Wenn Sie schnell einen Platz benötigen, kann Wahltherapie mit Kostenzuschuss eine Alternative sein. Zögern Sie nicht, mehrere Therapeut:innen gleichzeitig zu kontaktieren.


2. Das Erstgespräch: Was passiert beim ersten Termin?


2.1 Ziel des Erstgesprächs

Das Erstgespräch ist kein Test, den Sie bestehen müssen. Es ist ein Möglichkeit zur gegenseitigen Orientierung.


Für Sie bedeutet das:

  • Ist diese Person und diese Arbeitsweise stimmig?

  • Kann ich mir vorstellen, hier über persönliche Themen zu sprechen?

  • Fühlt sich der Raum, die Atmosphäre sicher an?


Für die Therapeut:in:

  • Kann ich mit diesem Anliegen arbeiten?

  • Sollte eventuell eine andere Fachperson hinzugezogen werden?

  • Passt meine Methode zu diesem Menschen?


Was im Erstgespräch geklärt wird:

  • Kennenlernen: Sie bekommen einen ersten Eindruck von der Person, der Räumlichkeit, der Atmosphäre.

  • Anliegen klären: Sie beschreiben in groben Zügen, was Sie belastet oder was Sie verändern möchten. Es muss nicht präzise sein. Es darf unscharf bleiben.

  • Rahmenbedingungen besprechen: Häufigkeit, Dauer, Kosten, Absageregelungen – all das wird transparent gemacht. Sie dürfen nachfragen, bis es klar ist.

  • Entscheidung offenhalten: Sie müssen sich nicht im Erstgespräch entscheiden. Sie dürfen Bedenkzeit erbitten. Sie dürfen mehrere Erstgespräche bei unterschiedlichen Therapeut:innen führen.


2.2 Typische Inhalte

Aktuelle Belastungen

Was bringt Sie jetzt zur Therapie? Was ist gerade schwierig, belastend oder ungelöst?


Vorgeschichte (in groben Zügen)

Gibt es relevante biografische Zusammenhänge? Hatten Sie bereits früher Kontakt zu psychosozialer Unterstützung? Das wird meist nur überblicksmäßig erfragt, nicht detailliert ausgebreitet.


Erwartungen und Fragen

Was erhoffen Sie sich? Was befürchten Sie? Welche Fragen haben Sie zur Therapie, zur Arbeitsweise, zur Person?


Organisatorisches

Setting (Einzel-, Paar-, Gruppenmethode wie in Teil 2 beschrieben), Frequenz (wöchentlich, 14-tägig?), Kosten, Zahlungsmodalitäten, Absageregelungen.


2.3 Was Sie nicht leisten müssen

Sie müssen Ihr Anliegen nicht in einem prägnanten Satz formulieren können. Unklarheit ist oft der Ausgangspunkt, nicht das Hindernis. Sie entscheiden, was Sie wann erzählen. Niemand wird Sie drängen, mehr preiszugeben, als Sie bereit sind zu teilen.

Sie dürfen das Gespräch sacken lassen. Sie dürfen Bedenkzeit nehmen. Sie dürfen auch nach dem Erstgespräch feststellen: Das war nicht stimmig – und das ist völlig in Ordnung.


💡 Wichtig:

Das Erstgespräch ist ein Orientierungsschritt, kein Vertrag.


3. Wie läuft eine Psychotherapie ab?


3.1 Struktur einer laufenden Therapie


Sitzungsfrequenz

Die meisten Psychotherapien beginnen mit wöchentlichen Sitzungen. Das ermöglicht Kontinuität und einen tragfähigen therapeutischen Prozess. Bei Stabilisierung kann der Rhythmus auf 14-tägig angepasst werden. In akuten Krisen sind manchmal mehrere Sitzungen pro Woche sinnvoll bzw. notwendig. Entscheidend ist aber nicht die Norm, sondern was für Ihren Prozess und Ihre Lebenssituation passend ist.


Dauer einer Einheit

Eine Einzeltherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Paartherapie- oder Familiensitzungen sind oft länger (90–100 Minuten), da mehrere Personen involviert sind. Manche Therapeut:innen arbeiten mit längeren Intervallen (z. B. alle zwei Wochen) und bieten dann 90-Minuten-Sitzungen an.


Einzel-, Gruppen-, Paarsetting

Welches Setting für Sie passt, wurde bereits in Teil 2 dieser Serie besprochen:

  • Einzel ist am häufigsten, bietet Intimität und individuelles Tempo

  • Gruppe ermöglicht Resonanz und soziale Erfahrung

  • Paar arbeitet mit der Beziehung als Thema

Sie können im Verlauf auch zwischen Settings wechseln oder diese kombinieren.


3.2 Was in Sitzungen passiert – und was nicht

Je nach therapeutischer Methode kann eine Sitzung unterschiedlich gestaltet sein. Manche Therapien arbeiten hauptsächlich im Gespräch, andere nutzen Übungen, Imaginationen, körperorientierte Techniken oder kreative Methoden.


Was alle Therapien gemeinsam haben:

Es geht nicht um fertige Lösungen, die Ihnen vorgesetzt werden, sondern um Ihre eigene Entwicklung, begleitet durch professionelle Reflexion.


Was Psychotherapie nicht ist:

  • Kein „Rezept": Psychotherapie ist keine Lebensberatung, die Ihnen sagt, was Sie tun sollen. Sie unterstützt Sie dabei, eigene Antworten zu finden – solche, die zu Ihrem Leben, Ihren Werten und Ihren Möglichkeiten passen.

  • Kein Durchanalysieren um jeden Preis: Nicht alles muss verstanden werden, um sich zu verändern. Manchmal reicht es, etwas anders zu erleben, neu zu spüren oder einfach auszuhalten, ohne es sofort einordnen zu müssen.


3.3 Veränderung ist kein linearer Prozess

Psychotherapie verläuft nicht geradlinig. Es gibt Phasen der Klarheit und Phasen der Verunsicherung. Es gibt Fortschritte, Stagnationen und manchmal das Gefühl, einen Schritt zurückzugehen. Das ist normal.

Veränderung braucht Zeit, Wiederholung und manchmal auch Geduld – mit sich selbst, mit dem Prozess, mit der Ungewissheit.


Phasen von Klarheit und Verunsicherung

Manche Sitzungen hinterlassen ein Gefühl von Erleichterung oder Einsicht. Andere hinterlassen Unbehagen, Verwirrung oder Erschöpfung. Dies alles gehört dazu. Nicht jede Sitzung muss sich „gut" anfühlen, um wirksam zu sein.


Stagnation ≠ Scheitern

Wenn sich über Wochen wenig zu bewegen scheint, bedeutet das nicht, dass die Therapie nicht wirkt. Manchmal arbeitet etwas unter der Oberfläche, bevor es sichtbar wird.


Sprechen Sie solche Phasen in der Therapie an – sie können wichtige Hinweise auf unbewusste Widerstände oder unausgesprochene Themen geben.


💡 Wichtig:

Veränderung in der Therapie verläuft nicht linear – Geduld ist ein Wirkfaktor.


4. Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Es gibt keine allgemeingültige Antwort auf diese Frage. Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Anliegen, Ihrem Therapieziel, der gewählten Methode, Ihrer Lebenssituation und Ihren Ressourcen.


4.1 Kurzzeit-, mittelfristige und längere Prozesse


Grobe Orientierungsrahmen:


Kurzzeittherapie (ca. 10–30 Einheiten)

Bei klar umrissenen Problemen, akuten Krisen oder symptomorientierten Anliegen kann eine kürzere Therapie ausreichend sein. Beispiele: spezifische Angststörung, akute Anpassungsstörung, Trauerbegleitung nach Verlust.


Mittelfristige Therapie (ca. 30–80 Einheiten)

Bei komplexeren Themen, wiederkehrenden Mustern oder dem Wunsch nach tiefergehender Selbstklärung kann ein längerer Prozess sinnvoll sein. Beispiele: Depression, chronische Beziehungsprobleme, Persönlichkeitsentwicklung.


Längerfristige Therapie (80+ Einheiten)

Bei tiefgreifenden seelischen Verletzungen, komplexen Traumata oder langfristig gewachsenen Strukturen kann Therapie über mehrere Jahre gehen. Beispiele: Folgen von Vernachlässigung oder Missbrauch, chronische psychische Erkrankungen, tiefenpsychologische Prozesse.


Wichtig: Diese Zahlen sind Orientierungswerte, keine Vorgaben. Manche Menschen brauchen fünf Sitzungen, andere 150. Beides kann richtig sein.


4.2 Wann merkt man, ob Therapie wirkt?

Wirksamkeit zeigt sich nicht nur in Symptomfreiheit. Sie zeigt sich in:

  • Erweitertem Handlungsspielraum

  • Mehr innerer Klarheit

  • Veränderten Beziehungsmustern

  • Größerer Selbstakzeptanz


Manchmal merken Sie es zuerst an kleinen Dingen: Sie reagieren anders auf Stress. Sie setzen eine Grenze, wo Sie früher geschwiegen hätten. Sie fühlen sich weniger fremdbestimmt.


Nicht nur Symptomfreiheit

Symptomreduktion ist ein wichtiges Ziel – aber nicht das einzige. Psychotherapie kann auch dann wirksam sein, wenn Sie nicht „geheilt" sind, aber besser mit sich leben können. Wenn Sie Ihr Leiden verstehen. Wenn Sie sich selbst gegenüber freundlicher geworden sind.


4.3 Wann ist ein Abschluss sinnvoll?

Ein Therapieabschluss sollte gemeinsam geplant und besprochen werden. Es ist sinnvoll, das Ende nicht abrupt, sondern in einem bewussten Prozess zu gestalten – mit Rückblick, Würdigung und eventuell ausschleichender Frequenz.


Anzeichen für einen möglichen Abschluss:

  • Ziele erreicht: Wenn das, weswegen Sie gekommen sind, bearbeitet, geklärt oder verändert wurde.

  • Stabilisierung: Wenn Sie sich stabil genug fühlen, den weiteren Weg ohne therapeutische Begleitung zu gehen.

  • Bewusste Entscheidung: Wenn Sie das Gefühl haben: Ich habe, was ich brauche.


💡 Wichtig:

Therapie endet nicht abrupt, sondern bewusst geplant.


5. Kosten und Finanzierung in Österreich


5.1 Was kostet eine Psychotherapiesitzung?

Die Kosten für Psychotherapie variieren je nach Region, Qualifikation der Therapeut:in und Setting.


Übliche Honorarspanne:

In Österreich liegt das Honorar für eine 50-minütige Einzelsitzung bei Psychotherapeut:innen ohne Kassenvertrag (Wahltherapie) meist zwischen etwa 70 und 160 Euro. In urbanen Regionen (Wien, Graz, Salzburg) sind die Honorare tendenziell höher als in ländlichen Gebieten.


Unterschiede nach Setting:

Paartherapie oder Gruppensettings können andere Honorarvereinbarungen haben. Fragen Sie im Erstgespräch konkret nach, um Klarheit zu schaffen.


5.2 Krankenkassenzuschüsse

Kassenplätze (vollfinanziert)

Psychotherapeut:innen mit Kassenvertrag rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Für Sie entstehen keine oder nur geringe Kosten (je nach Kasse). Diese Plätze sind jedoch begrenzt und oft mit langen Wartezeiten verbunden.


Zuschuss bei Wahltherapie

Wenn Sie sich für eine:n Psychotherapeut:in ohne Kassenvertrag entscheiden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss beantragen. (Bezuschussung gilt auch bei Online-Therapie)


Die Höhe variiert je nach Versicherungsträger (Stand 2025/26):

  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): ca. 33,70 Euro

  • SVS, BVAEB und andere: ca. 50 Euro


Voraussetzungen:

In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung (z. B. von Hausarzt oder Psychiater:in), dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig ist. Manche Kassen setzen auch eine begrenzte Anzahl bezuschusster Einheiten pro Jahr fest.


Antrag und Abrechnung:

Sie bezahlen die Sitzung zunächst selbst und reichen dann die Honorarnote bei Ihrer Kasse ein. Der Zuschuss wird Ihnen rückerstattet. Der administrative Aufwand ist überschaubar. Ihre Therapeut:in kann Ihnen bei Fragen zur Abrechnung meist Auskunft geben.


5.3 Private Finanzierung und Zusatzversicherungen

Private Finanzierung:

Viele Menschen finanzieren ihre Therapie aus eigenen Mitteln. Das kann als Belastung empfunden werden – oder als Investition in die eigene Gesundheit. Transparenz über Kosten und realistische Einschätzung Ihrer finanziellen Möglichkeiten sind wichtig, um nicht zusätzlichen Druck aufzubauen.


Zusatzversicherungen:

Manche privaten Krankenversicherungen übernehmen (teilweise) die Kosten für Psychotherapie. Prüfen Sie Ihre Versicherungspolizze oder kontaktieren Sie Ihre Versicherung direkt.


Soziale Staffelung:

Manche Therapeut:innen bieten sozial gestaffelte Honorare an, wenn Ihre finanzielle Situation eine Therapie sonst nicht ermöglichen würde. Scheuen Sie sich nicht, das Thema anzusprechen.


6. Rechtliche Rahmenbedingungen und Schweigepflicht


6.1 Psychotherapiegesetz (Österreich)

Wer darf Psychotherapie anbieten? In Österreich ist Psychotherapie ein geschützter Beruf. Nur Personen, die im Psychotherapeut:innenverzeichnis des Bundesministeriums eingetragen sind, dürfen die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in" führen und Psychotherapie ausüben. Die Ausbildung umfasst ein psychotherapeutisches Propädeutikum (allgemeiner Teil) und ein Fachspezifikum (methodenspezifischer Teil) und dauert mehrere Jahre.


Abgrenzung zu Coaching und Beratung:

Psychotherapie ist ein Heilverfahren zur Behandlung psychischer Leiden. Coaching und Beratung sind keine Heilberufe und setzen psychische Stabilität voraus. Sie dürfen keine psychischen Störungen behandeln. Diese Abgrenzung schützt Sie vor unseriösen Angeboten.


6.2 Verschwiegenheitspflicht

Was ist geschützt?

Psychotherapeut:innen unterliegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Alles, was Sie in der Therapie besprechen, bleibt vertraulich – ohne Ausnahme, außer in den unten genannten Fällen. Diese Pflicht gilt auch nach Ende der Therapie und über den Tod hinaus.


Ausnahmen – wann darf die Schweigepflicht durchbrochen werden?

Die Verschwiegenheitspflicht kann nur in wenigen, rechtlich klar definierten Fällen durchbrochen werden:

  • Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung: z. B. konkrete Suizidabsicht, Gefährdung Dritter

  • Bei gerichtlicher Anordnung in bestimmten Strafverfahren (sehr selten)

  • Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (Meldepflicht)


Selbst in diesen Fällen ist die Therapeut:in verpflichtet, mit Ihnen zu besprechen, welche Schritte notwendig sind, bevor etwas weitergegeben wird.


6.3 Dokumentation und Datenschutz

Psychotherapeut:innen sind verpflichtet, Dokumentation über den Therapieverlauf zu führen. Diese Aufzeichnungen unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Unterlagen und können die Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verlangen.

Wichtig zu wissen: Ihre Krankenkasse erfährt bei Zuschussanträgen lediglich, dass Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen – nicht, worum es in den Sitzungen geht.


7. Wann sollte ich Therapie pausieren oder beenden?

Therapie ist Ihr Prozess. Sie steuern ihn aktiv – auch wenn es um Pause oder Abschluss geht.


7.1 Geplante Abschlüsse

Zielorientiert:

Wenn das, was Sie erreichen wollten, erreicht ist. Wenn Sie sich stabil, handlungsfähig und orientiert fühlen.


Reflektiert:

Ein geplanter Abschluss wird gemeinsam besprochen. Es kann sinnvoll sein, das Ende über mehrere Sitzungen vorzubereiten – mit Rückblick auf den Prozess, Würdigung des Erreichten und Blick auf die Zeit danach.


7.2 Unstimmigkeiten oder fehlende Passung

Gespräch suchen:

Wenn Sie sich nicht mehr gut aufgehoben fühlen, wenn das Vertrauen verloren geht oder wenn Sie das Gefühl haben, die Therapie stagniert ohne Bewegung – sprechen Sie es an. Manchmal lassen sich Unstimmigkeiten klären. Manchmal zeigt sich: Die Passung stimmt nicht (mehr).


Wechsel ist erlaubt:

Es ist kein Versagen, die Therapeut:in zu wechseln. Die therapeutische Beziehung muss passen – und wenn sie das nicht tut, ist ein Wechsel legitim und manchmal notwendig.


Kein „Versagen":

Ein Therapieabbruch aus guten Gründen ist kein Scheitern. Es ist Selbstfürsorge, eine nicht passende Situation zu beenden.


7.3 Pausen und Rückkehr

Therapie ist kein Alles-oder-Nichts-Prozess:

Sie können Therapie pausieren und später wiederkommen. Manche Menschen arbeiten in Phasen: Sie machen Therapie, pausieren, verarbeiten im Alltag weiter und kehren zurück, wenn ein neues Thema auftaucht. Das ist völlig in Ordnung.


💡 Wichtig:

Es ist Ihr Weg – Sie steuern den Prozess aktiv, auch beim Abschluss.


8.Der Weg entsteht im Gehen

Psychotherapie ist kein standardisierter Ablaufplan, sondern ein strukturierter, professionell begleiteter Prozess. Sie müssen nicht wissen, wie er endet, um beginnen zu dürfen. Es reicht, den nächsten sinnvollen Schritt zu kennen.

Dieser nächste Schritt kann ein Telefonat sein. Ein Erstgespräch. Eine Entscheidung, es zu versuchen – oder auch die Entscheidung, es noch nicht zu versuchen. Beides ist in Ordnung.


Wenn dieser Artikel Ihnen geholfen hat, Klarheit über den praktischen Ablauf von Psychotherapie und seelischer Gesundheit zu gewinnen, dann hat er seinen Zweck erfüllt. Der Rest liegt bei Ihnen – und bei der Zeit, die Sie sich geben.


Zum Abschluss

Wir leben in einer Zeit, die uns ständig fordert: schneller, besser, effizienter. Der Körper wird trainiert, optimiert, gepflegt. Doch die Seele? Die soll funktionieren – möglichst leise, möglichst unauffällig. Dabei ist sie es, die uns trägt. Die uns fühlen, lieben, hoffen lässt. Die uns verbindet mit anderen und mit uns selbst.

Psychotherapie ist Pflege für die Seele. Nicht, weil etwas kaputt ist, sondern weil Sie es sich wert sind, gut behandelt zu werden – auch von sich selbst.


Psychotherapie zu beginnen erfordert Mut – nicht, weil Sie schwach wären, sondern weil es Stärke braucht, sich ehrlich mit sich selbst auseinanderzusetzen. Der Weg in die Therapie ist kein Eingeständnis des Scheiterns, sondern ein Akt der Selbstfürsorge.


Sie haben sich informiert. Sie haben gelesen, verstanden, abgewogen. Das allein ist bereits ein Schritt – und vielleicht der wichtigste. Denn Veränderung beginnt nicht mit der perfekten Entscheidung, sondern mit der Bereitschaft, sich zu bewegen.


Der Weg entsteht im Gehen. Was bleibt, ist Ihre Entscheidung. Und die Gewissheit, dass Hilfe existiert – zugänglich, wirksam, menschlich. Nicht perfekt, aber professionell. Nicht magisch, aber nachweislich wirksam. Und vor allem: für Sie verfügbar, wenn Sie bereit sind.


Herzlichst,

Ihre Petra Lebensfreude




Häufige Fragen zu Psychotherapie und seelischer Gesundheit

Wie schnell bekomme ich einen Therapieplatz?

Das ist regional sehr unterschiedlich. Bei Kassenplätzen kann es mehrere Monate dauern. Bei Wahltherapie sind die Wartezeiten oft kürzer. Kontaktieren Sie mehrere Therapeut:innen gleichzeitig.


Muss ich über alles sprechen?

Nein. Sie bestimmen, was Sie wann erzählen. Es gibt keine Pflicht zur vollständigen Offenlegung. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in dem Artikel „Grenzen setzen lernen".


Was passiert, wenn ich einen Termin absage?

Die Absageregelung wird im Erstgespräch besprochen. Üblicherweise müssen Termine, die nicht rechtzeitig (oft 24–48 Stunden vorher) abgesagt werden, bezahlt werden.


Kann ich Therapie abbrechen oder pausieren?

Ja. Sie können jederzeit entscheiden, die Therapie zu beenden oder zu pausieren. Es ist allerdings sinnvoll, dies in der Therapie zu besprechen – manchmal ist das Bedürfnis abzubrechen selbst ein wichtiges Thema.


Wird Psychotherapie irgendwo „vermerkt"?

Nein. Es gibt keinen zentralen „Vermerk", dass Sie in Therapie sind oder waren. Ihre Krankenkasse erfährt nur, dass Sie einen Zuschuss beantragt haben – ohne Diagnose, ohne Inhalte.


Verwandte Themen:


Wissenschaftliche Grundlage dieses Artikels

Die Aussagen in diesem Artikel basieren auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen des österreichischen Psychotherapiegesetzes, aktuellen Leitlinien psychotherapeutischer Fachverbände sowie auf Forschungsliteratur zu therapeutischen Prozessen, Wirkfaktoren und Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung in Österreich.


Einordnung: Psychotherapie und seelische Gesundheit

Mit diesem dritten Teil endet die Serie „Psychotherapie und seelische Gesundheit". Ziel war es, Orientierung zu geben – sachlich, menschlich und ohne Druck.


Teil 1 hat erklärt, was Psychotherapie ist und warum sie wirkt.

Teil 2 hat Sie bei der persönlichen Entscheidung unterstützt.

Teil 3 hat Ihnen den praktischen Ablauf transparent gemacht.


Über die Autorin

DSA Petra Burmetler, MSc ist eingetragene Psychotherapeutin in Österreich mit Schwerpunkt auf Online-Therapie, Stress- und Traumafolgestörungen, Burnout-Prävention und Beziehungsthemen. Sie arbeitet evidenzbasiert, integrativ und körperorientiert in ihrer Privatpraxis "Petra Lebensfreude" in St. Pölten.


Qualifikationen:

  • Diplomierte Sozialarbeiterin (DSA)

  • Master of Science (MSc) in Psychotherapie

  • Eingetragene Psychotherapeutin (Integrative Therapie)

  • systemische Aufstellerin (Familienaufstellungen & Organisationsaufstellungen)

  • Supervisorin und Coach


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche psychotherapeutische oder medizinische Beratung.




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