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Kostenzuschuss für Online-Therapie in Österreich: Was sich geändert hat – und wie Sie davon profitieren

  • Autorenbild: Petra Burmetler
    Petra Burmetler
  • 12. Sept.
  • 7 Min. Lesezeit

Viele Menschen in Österreich kennen die Situation: Der Wunsch nach psychologischer Unterstützung ist groß, doch die Wartezeiten auf einen Therapieplatz ziehen sich oft über Wochen oder gar Monate. In dieser Zeit fühlen sich Betroffene nicht selten allein gelassen – gerade dann, wenn die Belastung (z.B. Angststörungen, Beziehungsprobleme, Depression, Burnout, unverarbeitete Traumata etc.) besonders hoch ist.


Kostenzuschuss für Online-Therapie in Österreich

1. Einleitung: Psychotherapeutische Hilfe leichter zugänglich

Der Bedarf an professioneller Hilfe steigt seit Jahren, während die Versorgung in vielen Regionen nur begrenzt verfügbar ist. Seit einiger Zeit gibt es allerdings eine wichtige Neuerung, die den Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung erleichtert: Online-Therapie in Österreich mit Kostenzuschuss wird bereits seit einiger Zeit gefördert. Leider wissen viele Betroffene oft noch gar nicht, dass Online-Psychotherapie in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt wird und verzichten dadurch auf eine Chance, schneller und flexibler Hilfe zu erhalten.


Für Sie als Klientin oder Klient bedeutet das, dass psychologische Begleitung nicht mehr zwingend an einen bestimmten Ort oder lange Anfahrtswege gebunden ist. Sie können professionelle psychotherapeutische Unterstützung online in Anspruch nehmen – von zu Hause, unterwegs oder in einer kurzen Auszeit zwischendurch. So entsteht mehr Freiheit, sich rechtzeitig und ohne zusätzliche Hürden um die eigene seelische Gesundheit zu kümmern.


2. Kostenzuschuss für Online-Psychotherapie in Österreich: Was sich geändert hat

Wie erwähnt war es bis vor einiger Zeit noch so, dass ein Kostenzuschuss für psychotherapeutische Behandlung ausschließlich dann beantragt werden konnte, wenn die Sitzungen in einer Praxis bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten vor Ort stattfanden. Wer sich online begleiten ließ, musste in der Vergangenheit die Kosten vollständig selbst tragen – obwohl diese Form der Unterstützung seit bereits mehreren Jahren für viele Menschen zu einer wertvollen und oft notwendigen Alternative geworden ist.


Mit der neuen Regelung können nun aber auch Online-Psychotherapien mit Kostenzuschuss bei der Krankenkasse eingereicht werden. Damit wird offiziell anerkannt, dass therapeutische Hilfe im digitalen Raum ebenso wirksam sein kann wie im persönlichen Gespräch.


Diese Anpassung trägt dazu bei, die psychische Versorgung in Österreich breiter aufzustellen. Besonders für Menschen, die in ländlichen Regionen wohnen, beruflich und privat stark eingespannt sind oder gesundheitlich eingeschränkt sind, eröffnet sich dadurch eine zusätzliche und spürbar bessere Möglichkeit, zeitnah und unkompliziert Unterstützung zu erhalten.


3. Wer Anspruch hat und welche Voraussetzungen gelten

Grundsätzlich können alle Personen in Österreich, die therapeutische Unterstützung benötigen, einen Kostenzuschuss für Online-Psychotherapie beantragen. Entscheidend ist dabei, dass die gewählte Therapeutin oder der Therapeut offiziell anerkannt ist und auf der Liste der zugelassenen Fachkräfte steht. So ist sichergestellt, dass die Qualität der Behandlung den fachlichen Standards entspricht und Sie auf verlässliche Begleitung zählen können.

Eine weitere Voraussetzung betrifft den medizinischen Rahmen: Spätestens vor der zweiten Sitzung ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Sie dient als Nachweis für die Krankenkasse und stellt sicher, dass die Behandlung eingebettet ist in eine ganzheitliche Gesundheitsbetreuung.


Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihrer gesetzlichen Sozialversicherung und bewegt sich derzeit in einem Bereich von etwa 33,70 bis 48,80 Euro pro Sitzung (je nach Krankenkasse). Den Restbetrag tragen Sie selbst. Dadurch wird die finanzielle Belastung reduziert und es wird für mehr Menschen möglich, rasch psychotherapeutische Unterstützung online in Anspruch zu nehmen.


4. Der Weg zum Kostenzuschuss – Schritt für Schritt

Der Antrag auf Kostenzuschuss ist relativ unkompliziert, wenn man die einzelnen Schritte kennt. Sie vereinbaren einen Termin bei einer anerkannten Psychotherapeutin oder einem anerkannten -therapeuten. Dabei können Sie bereits klären, ob die Praxis Online-Sitzungen anbietet und ob diese für den Zuschuss anerkannt werden.


In einem weiteren Schritt erfolgt die ärztliche Untersuchung, die spätestens vor der zweiten Sitzung stattfinden sollte. Sie dient als Nachweis für die Krankenkasse, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Diese Untersuchung ist unkompliziert und wird in der Regel von Haus- bzw. Fachärzten durchgeführt.


Anschließend können Sie die bezahlte(n) Rechnung(en) und die Zuweisung für Psychotherapie (von Ihrem Arzt) bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Der Kostenzuschuss wird auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Sie erhalten den Zuschuss rückwirkend für die bereits durchgeführten Sitzungen. Damit wird ein Teil der Kosten abgedeckt, sodass Sie entlastet werden und sich voll auf die Behandlung konzentrieren können. Dieser strukturierte Ablauf macht es einfacher, die Unterstützung zu nutzen, die Ihnen zusteht.

Hinweis: Nach 10 Sitzungen benötigt die gesetzliche Sozialversicherung einen Antrag auf Verlängerung des Kostenzuschusses. Dieser Verlängerungsantrag wird üblicherweise von der Kasse zugesendet und ist von der Psychotherapeutin auszufüllen.


Kurzform: Antrag auf Kostenzuschuss


  1. Termin vereinbaren  – bei einer anerkannten Therapeutin oder einem anerkannten Therapeuten, online oder in der Praxis.

  2. Ärztliche Untersuchung  – spätestens vor der zweiten Sitzung, als Nachweis für die Krankenkasse.

  3. Rechnung und Zuweisung vom Arzt bei der Krankenkasse einreichen  – nach Prüfung erhalten Sie den Zuschuss rückwirkend.


Dieser strukturierte Ablauf erleichtert es, die Unterstützung zu nutzen, die Ihnen zusteht und so können Sie sich voll auf die Behandlung konzentrieren. Antrag auf Kostenzuschuss für Online-Psychotherapie in Österreich – die wichtigsten Institutionen im Überblick


Im Folgenden sind die wichtigsten Links zu den wesentlichen Institutionen und deren Informationen übersichtlich zusammengefasst:


Sind Sie bei der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) versichert? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie reichen Ihren Antrag direkt online ein über den Service „Psychotherapieanträge sicher übermitteln“ (erfordert ID Austria/Handysignatur). Oder Sie nutzen das PDF-Formular für den Kostenzuschuss bei psychotherapeutischer Behandlung, das Sie ausgefüllt postalisch an die Krankenkasse senden oder persönlich abgeben können.


Für Selbständige, die bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) versichert sind, erfolgt die Einreichung über den Allgemeinen Antrag bei meineSV.at. Dieser kann ebenfalls online mit ID Austria hochgeladen werden. Ein auszufüllendes Antragsformular auf Kostenzuschuss sowie hilfreiche Hinweise finden Sie auf der offiziellen Webseite der SVS.


Wenn Sie zur BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlicher Dienst, Eisenbahnen und Bergbau) gehören, stehen Ihnen ebenso zwei Wege offen: Über das Formular-Center mit den offiziellen PDF-Anträgen oder direkt online über das MeineBVAEB-Webportal, das ebenfalls eine Einreichung mit ID Austria ermöglicht.


Bitte beachten Sie: Für andere Versicherungsträger – etwa die KFA (Krankenfürsorgeanstalt) oder spezielle Zusatzversicherungen – finden Sie die passenden Antragsformulare meist direkt auf der jeweiligen Website. Gerne unterstütze ich Sie, die notwendigen Unterlagen für Ihre Online-Therapie mit Kostenzuschuss vorzubereiten.


5. Die Vorteile der Online-Psychotherapie für Klientinnen und Klienten in Österreich

Die Möglichkeit, Online-Therapie in Österreich in Anspruch zu nehmen, eröffnet deutlich mehr Flexibilität im Alltag. Sie können Sitzungen bequem von zu Hause aus wahrnehmen, ohne Zeit für Anfahrten oder Wartezeiten einplanen zu müssen. Dies erleichtert insbesondere Menschen, die beruflich stark eingebunden sind, familiäre Verpflichtungen haben oder mobil eingeschränkt sind, den Zugang zu professioneller Hilfe. Darüber hinaus trägt diese Form der Behandlung dazu bei, einen Therapieplatz schneller zu finden. Gerade in Regionen mit begrenztem Angebot an Psychotherapeutinnen und -therapeuten kann der digitale Zugang Wartezeiten verkürzen und eine zeitnahe Unterstützung ermöglichen.


Nicht zuletzt können Sie die Sitzungen flexibel in Ihren Tagesablauf integrieren. So lassen sich kontinuierlich Schritte für die eigene seelische Gesundheit unternehmen, ohne dass Alltag oder Verpflichtungen die Teilnahme erschweren.


6. Online-Therapie in Österreich: Gleichwertige Unterstützung für Ihre psychische Gesundheit

Viele Menschen fragen sich, ob Online-Therapie wirklich genauso wirksam ist wie ein persönliches Gespräch in der Praxis. Aus eigener Erfahrung kann ich das nur bestätigen und Studien belegen dies inzwischen ebenso: Psychotherapeutische Begleitung online kann eine gleichwertige Unterstützung bieten, solange therapeutische Methoden und Standards professionell umgesetzt werden. Vertrauen, Beziehung und Austausch sind auch über Video oder Telefon möglich und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung.


Für manche Klientinnen und Klienten eröffnet die Online-Therapie sogar neue Möglichkeiten. Menschen mit Ängsten, depressiven Verstimmungen oder starkem Stress können leichter in den Austausch kommen und Hemmschwellen überwinden, die einen Praxisbesuch erschweren könnten.


Online-Therapie ist damit keine Notlösung, sondern eine gleichwertige Alternative, die sich flexibel in den Alltag integrieren lässt und professionelle Unterstützung genau dort bereitstellt, wo sie gebraucht wird.


7. Fazit: Neue Möglichkeiten nutzen

Die Integration von Online-Therapie mit Kostenzuschuss in Österreich eröffnet eine moderne und flexible Möglichkeit, psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Sie können Therapiegespräche unkompliziert in Ihren Alltag einfügen und erhalten dabei finanzielle Entlastung, ohne auf Qualität oder Professionalität verzichten zu müssen.


Für viele Menschen bedeutet dies eine echte Erleichterung: Termine lassen sich besser planen, Wartezeiten werden verkürzt und der Zugang zu einem geeigneten Therapieplatz wird erleichtert. So können Sie kontinuierlich an Ihrer seelischen Gesundheit arbeiten, ohne dass Alltag oder Mobilität zum Hindernis werden.


Wenn Sie noch unsicher sind, ob Online-Therapie für Sie geeignet ist, lohnt sich ein unverbindliches Gespräch mit einer anerkannten Therapeutin zu vereinbaren. So können Sie Ihre Möglichkeiten prüfen und individuell entscheiden, wie Sie am besten unterstützt werden.


Ich bin gerne für Sie da!

Wenn Sie vielleicht jetzt gerade darüber nachdenken, psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, kann es hilfreich sein, auf eine erfahrene Therapeutin zu vertrauen. Ich bin gerne für Sie da! Als anerkannte Psychotherapeutin in Österreich begleite seit mehreren Jahren Menschen genau in diesem Bereich – sowohl in der Praxis als auch online.


In meiner Arbeit unterstütze ich Sie dabei, Wege aus Belastung, Stress oder schwierigen Lebenssituationen zu finden und Ihr seelisches Wohlbefinden bewusst und aktiv zu stärken. Mir ist besonders wichtig, Ihnen eine professionelle, vertrauensvolle und sichere Begleitung zu bieten, in der die Methoden praxisnah und individuell auf Ihre aktuelle persönliche Situation abgestimmt sind.


Wenn Sie Interesse an Online-Therapie in Österreich mit Kostenzuschuss haben oder sich unverbindlich beraten lassen möchten, stehe ich Ihnen gerne per WhatsApp (+436805009889) oder per eMail (praxis@petra-lebenasfreude.at) zur Verfügung. Nutzen auch Sie einen innovativen, modernen Weg, professionelle psychotherapeutische Unterstützung online zu erhalten – flexibel, individuell und kompetent begleitet.


Herzlichst



... und hier geht's zur Lebensfreude-Homepage!


PS: Als kleinen Bonus zu diesem Artikel habe ich für Sie abschließend die häufigsten Fragen rund um dieses Thema zusammengestellt – übersichtlich beantwortet, damit Sie sofort wissen, was zu beachten ist und welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen – darf gerne weitergeleitet werden.

FAQ: Häufige Fragen uns Antworten zur Online-Therapie mit Kostenzuschuss in Österreich

1. Wird Online-Therapie in Österreich von der Krankenkasse bezuschusst? Ja, seit 01.01.2025 ist es möglich, für psychotherapeutische Sitzungen auch in Form einer Online-Psychotherapie in Österreich einen Kostenzuschuss zu erhalten. Die Höhe des Zuschusses ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.

2. Wie hoch ist der Kostenzuschuss für Online-Therapie? Die Höhe variiert je nach Versicherungsträger. Bei der ÖGK liegt der Zuschuss aktuell bei 31,50 € pro Sitzung, bei der SVS und BVAEB sind es rund 42,40 €. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen noch höhere Beträge. (Stand 09/2025)

3. Wie stelle ich den Antrag auf Kostenzuschuss? Für die Einreichung benötigen Sie in der Regel:

  • eine Bestätigung der psychotherapeutischen Diagnose durch eine Ärztin oder einen Arzt

  • das Antragsformular Ihrer Krankenkasse

  • eine Honorarnote Ihrer Therapeutin bzw. Ihres Therapeuten

Die wichtigsten Links zu den Formularen der Krankenkassen finden Sie direkt hier im Artikel.

4. Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenerstattung? Grundsätzlich gilt: Die Therapie muss bei einer eingetragenen, anerkannten Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten stattfinden. Außerdem muss die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt befürwortet werden.

5. Ist Online-Therapie genauso wirksam wie Präsenztherapie? Studien zeigen, dass Online-Therapie bei vielen Themen ebenso wirksam ist wie persönliche Sitzungen vor Ort. Viele Klientinnen schätzen die Flexibilität, die Zeitersparnis und die Möglichkeit, Unterstützung in vertrauter Umgebung zu erhalten.

6. Wie viele Sitzungen werden bezuschusst? Die meisten Krankenkassen gewähren zunächst einen Kostenzuschuss für 10 Sitzungen. Bei Bedarf kann danach ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

7. Was kostet eine Online-Therapie-Sitzung nach Abzug des Kostenzuschusses? Das hängt vom Honorar der jeweiligen Therapeutin oder des Therapeuten ab. Durch den Zuschuss reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch deutlich.

 
 
 

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