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Kostenzuschuss für Online-Therapie in Österreich – ÖGK, SVS & BVAEB: was gilt, was es kostet, wie Sie es beantragen

  • 12. Sept. 2025
  • 8 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Apr.

Dieser Artikel wird kontinuierlich aktualisiert. Zuletzt geprüft: April 2026.


Auf einen Blick:

  • Zuschuss: ca. 33 € – 45 € pro Sitzung (je nach Krankenkasse)

  • Gilt seit 2025 auch für Online-Therapie

  • Antrag: 3 Schritte – Termin vereinbaren, Arztbestätigung holen, einreichen


Zwei häufigste Fragen vorab:

  • Wird Online-Therapie von der Krankenkasse bezahlt? Ja – seit 1. Jänner 2025.

  • Wie viel bekomme ich zurück?  Ca. 33 € bis 45 € pro Sitzung, je nach Versicherung.


Viele Menschen in Österreich kennen das Gefühl: Man weiß, dass man Unterstützung bräuchte – und tut es trotzdem nicht. Nicht weil der Wunsch fehlt. Sondern weil die Frage „Kann ich mir das leisten?" im Weg steht. Gerade dann, wenn die Belastung ohnehin schon groß ist – bei Angst, Depression, Burnout, Beziehungsthemen oder unverarbeiteten Traumata – fühlt man sich mit dieser Frage oft besonders allein gelassen. Das ist keine Frage der Schwäche. Es ist eine reale Hürde. Und genau deshalb möchte ich sie hier aus dem Weg räumen.


Seit 1. Jänner 2025 ist es offiziell möglich, den Kostenzuschuss für Online-Therapie in Österreich bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. Eine Regelung, die längst überfällig war – und von der noch viel zu wenige Menschen wissen.


Kostenzuschuss für Online-Therapie in Österreich

Was ist der Kostenzuschuss für Psychotherapie in Österreich (Online & Präsenz)?

Dieser Artikel basiert auf meiner praktischen Arbeit mit Klientinnen sowie den aktuell gültigen Regelungen der österreichischen Sozialversicherung (Stand: April 2026).


Der Kostenzuschuss für Psychotherapie ist eine finanzielle Rückerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Sitzungen bei freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Er gilt im sogenannten Wahlarztsystem: Sie bezahlen die Honorarnote zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Der Zuschuss wird rückwirkend auf Ihr Konto überwiesen.


Kurz erklärt: 

Der Kostenzuschuss ist eine teilweise Rückerstattung Ihrer Therapiekosten durch die Krankenkasse. Sie zahlen zuerst selbst und erhalten je nach Versicherung etwa 33 € bis 45 € pro Sitzung zurück.

Seit 2025 gilt diese Regelung auch ausdrücklich für Online-Psychotherapie – ein bedeutender Schritt für die psychische Versorgung in Österreich.


Was sich 2025 geändert hat – und warum das für Online-Psychotherapie wichtig ist

Bis Ende 2024 galt: Wer psychotherapeutische Begleitung online in Anspruch nahm, musste die Kosten vollständig selbst tragen. Der Zuschuss war an die physische Anwesenheit in einer Praxis geknüpft – auch dann, wenn die Wirksamkeit von Online-Therapie wissenschaftlich längst belegt war. Das hat sich grundlegend geändert.


Online-Psychotherapiesitzungen können nun gleichgestellt mit Präsenzsitzungen beim Kostenzuschuss eingereicht werden – vorausgesetzt, die Therapeutin oder der Therapeut ist offiziell anerkannt und in der Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums eingetragen.


Das ist mehr als eine bürokratische Anpassung. Es ist eine Anerkennung der Realität: Therapeutische Begleitung ist nicht an einen Ort gebunden.


Lohnt sich der Zuschuss für Psychotherapie in Österreich überhaupt?

Das ist eine stille Frage, die ich oft zwischen den Zeilen höre – und die eine direkte Antwort verdient. Auch wenn der Zuschuss nicht die gesamten Kosten deckt: Für viele meiner Klientinnen macht er den entscheidenden Unterschied, ob Therapie überhaupt möglich wird. Über zehn Sitzungen hinweg summiert sich die Rückerstattung auf 330 € bis 450 € – das ist kein Kleingeld, sondern oft genau jener Spielraum, der den Einstieg erst realistisch macht.


Wenn Sie unsicher sind: Rechnen Sie nicht nur mit dem Gesamtpreis, sondern mit dem tatsächlichen Eigenanteil nach Zuschuss. Erst dann wird sichtbar, ob es für Sie realistisch ist. Wie das konkret aussieht, zeigt das Rechenbeispiel im nächsten Abschnitt.


Wer zögert, weil die Kosten zu hoch erscheinen, sollte den Kostenzuschuss für Online-Therapie in Österreich zumindest prüfen, bevor er auf Unterstützung verzichtet.


Kostenzuschuss ÖGK, SVS & BVAEB: Wie viel bekommen Sie konkret zurück?

(Stand: April 2026 – Tarife können sich ändern, bitte aktuell bei Ihrer Krankenkasse prüfen)


  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): ca. 33,70 € pro 50-Minuten-Einheit

  • SVS (Sozialversicherung der Selbständigen): ca. 45,00 €

  • BVAEB (öffentlicher Dienst, Eisenbahnen, Bergbau): ca. 45,00 €


Ein konkretes Rechenbeispiel: Bei einem Honorar von 130 € pro Sitzung und einem ÖGK-Zuschuss von 33,70 € beträgt Ihr Eigenanteil rund 96 € pro Einheit – also unter der 100-Euro-Grenze. Bei SVS oder BVAEB reduziert sich der Eigenanteil auf rund 85 €. Über 10 Sitzungen macht das einen Unterschied von 330 € bis 450 €.


Je nach Honorar und Versicherung kann Ihr tatsächlicher Eigenanteil deutlich variieren – das Beispiel dient zur Orientierung. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen einen weiteren Teil – es lohnt sich, die eigene Police zu prüfen.


Psychotherapie Zuschuss Österreich beantragen – in 3 Schritten


Kurz gesagt: ① Termin → ② Arztbestätigung → ③ Einreichen → Geld zurück


Genau an dieser Stelle brechen viele ab – nicht weil es kompliziert ist, sondern weil unklar bleibt, was konkret als nächstes zu tun ist. Deshalb hier der Ablauf:


Schritt 1 – Termin bei anerkannter Therapeutin vereinbaren

Wählen Sie eine Psychotherapeutin oder einen -therapeuten, der in der offiziellen Psychotherapeutenliste eingetragen ist und Online-Sitzungen anbietet. Ob eine Zusammenarbeit passt und wie der Kostenzuschuss dabei konkret funktioniert, lässt sich am besten in einem ersten Gespräch klären – mehr dazu am Ende des Artikels.


Schritt 2 – Ärztliche Bestätigung holen

Spätestens vor der zweiten Sitzung: Ein Hausarztbesuch genügt. Die Untersuchung stellt ausschließlich fest, dass keine organische Ursache für die Beschwerden vorliegt. Keine Überweisung erforderlich, kein großer Aufwand.


Schritt 3 – Honorarnote und ärztliche Bestätigung einreichen

Online oder postalisch an Ihre Krankenkasse. Der Zuschuss wird rückwirkend auf Ihr Konto überwiesen.


Wichtig! Nach 10 Sitzungen ist ein Verlängerungsantrag erforderlich. Die Krankenkasse sendet das Formular in der Regel von sich aus zu – es wird von der Therapeutin ausgefüllt und ermöglicht die Bewilligung für bis zu 50 weitere Sitzungen.


Der organisatorische Aufwand ist überschaubar 

In der Regel benötigen Sie dafür einen Arzttermin und wenige Minuten für die Einreichung online oder per Post. Für viele meiner Klientinnen klärt sich der gesamte Prozess innerhalb der ersten Sitzungen – oft einfacher als erwartet.


Die häufigsten Fehler beim Antrag auf Psychotherapie Kostenzuschuss – ... und wie Sie sie vermeiden

Diese Punkte kläre ich in meiner Praxis regelmäßig mit Klientinnen – oft schon vor der ersten Einreichung, weil sie unnötig zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.


Arztbestätigung zu spät eingeholt. 

Sie muss spätestens vor der zweiten Sitzung vorliegen – nicht danach. Wenn sie fehlt, kann die Krankenkasse den Zuschuss für frühere Sitzungen ablehnen.


Falsches Formular verwendet.

 ÖGK, SVS und BVAEB haben unterschiedliche Formulare. Eine Verwechslung führt zu Verzögerungen. Die direkten Links finden Sie im nächsten Abschnitt.


Verlängerungsantrag zu spät gestellt. 

Wer über die 10. Sitzung hinaus Therapie in Anspruch nehmen möchte, sollte den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor der 11. Sitzung einleiten. Bei mir erinnere ich meine Klientinnen und Klienten aktiv daran, damit keine Unterbrechung entsteht.


Honorarnote unvollständig. 

Die Honorarnote muss Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose und den Stempel der Therapeutin enthalten. Fehlt auch nur ein Element, kommt die Note zurück.


Direktlinks: Psychotherapie Kostenzuschuss Antrag bei ÖGK, SVS und BVAEB

ÖGK (Psychotherapie Kostenzuschuss Antrag):


SVS (Psychotherapie Zuschuss Einreichung für Selbständige):


BVAEB (Psychotherapie Rückerstattung öffentlicher Dienst):


Für andere Träger (KFA, private Zusatzversicherungen) finden Sie die Formulare direkt auf der jeweiligen Website. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die richtigen Unterlagen für Ihren Kostenzuschuss für Online-Therapie in Österreich zusammenzustellen.


Was Online-Therapie wirklich bedeutet – aus der Praxis heraus

Ich erlebe es immer wieder: Menschen, die zum ersten Gespräch kommen, haben oft wochenlang gezögert. Nicht weil sie nicht bereit wären. Sondern weil sie sich nicht sicher waren, ob Online-Therapie „wirklich zählt". Ob es echte Therapie ist. Ob man dabei wirklich ankommen kann.


Meine Antwort: Ja. Eindeutig.


Vertrauen, Tiefe, echte Begegnung – das entsteht nicht durch einen bestimmten Raum. Es entsteht durch Aufrichtigkeit. Und die ist auch über Videoverbindung möglich. Oft sogar leichter – weil die vertraute Umgebung zu Hause bereits einen Schutzraum bietet, den ein fremdes Wartezimmer nicht hat.


Für Menschen in ländlichen Regionen, für Eltern mit kleinen Kindern, für Menschen im Ausland mit österreichischer Sozialversicherung, für alle, die sich an einem fremden Ort nicht öffnen können –


Online-Therapie ist keine Notlösung. Sie ist manchmal die bessere Lösung.


Dieser Artikel konzentriert sich bewusst auf die Kostenfrage und den Zugang. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie eine Psychotherapie konkret abläuft, lesen Sie gerne den entsprechenden Artikel. Ob Online-Therapie grundsätzlich wirksam ist und was die Forschung dazu sagt, beantwortet dieser Beitrag zu Online-Psychotherapie und ihrer Wirksamkeit ausführlich.


Ich bin gerne für Sie da

Wenn Sie jetzt gerade darüber nachdenken, ob psychotherapeutische Unterstützung für Sie ein sinnvoller nächster Schritt wäre – dann ist es kein Zufall, dass Sie bis hier gelesen haben. Vielleicht steht eine Frage dahinter, die schon länger da ist. Ob jetzt der richtige Zeitpunkt wäre. Ob Online-Therapie wirklich etwas für Sie ist. Ob Sie sich das leisten können – und ob es sich lohnt.


Diese Fragen sind nicht nur berechtigt – sie sind oft genau der Punkt, an dem Menschen innehalten. Und an dem es hilft, nicht alleine weiterzudenken.


Ich begleite Menschen in schwierigen Lebensphasen: bei Burnout und Erschöpfung, bei Angst und Depression, bei Verlust, bei Beziehungsthemen, bei dem Gefühl, sich selbst fremd geworden zu sein. Online, vertraulich, ohne Zeitdruck.


Was mich von vielen anderen unterscheidet: Die Unterstützung beim Kostenzuschuss gehört bei mir zur Begleitung dazu. Ich helfe Ihnen, die Unterlagen korrekt zusammenzustellen, und erinnere Sie rechtzeitig an Fristen. Auf den ersten Blick wirkt das wie eine Kleinigkeit – in der Praxis macht es oft genau den Unterschied, ob jemand dranbleibt oder aufgibt.


Wenn Sie möchten, können Sie für sich kurz prüfen: Habe ich grundsätzlich Anspruch auf den Zuschuss? Und würde er meine Situation spürbar entlasten? Wenn beides zutrifft, ist der nächste Schritt einfacher als er gerade vielleicht erscheint.


Sie müssen sich nicht sofort festlegen. Ein erstes Gespräch dient nur dazu, gemeinsam zu klären, ob dieser Weg für Sie passt. Sie müssen das nicht alleine herausfinden.




Herzlichst,

DSA Petra Burmetler, MSc | Eingetragene Psychotherapeutin (Integrative Therapie) | Privatpraxis Online & St. Pölten

PS: Als Bonus zu diesem Artikel habe ich für Sie abschließend die häufigsten Fragen rund um dieses Thema zusammengestellt – übersichtlich beantwortet, damit Sie sofort wissen, was zu beachten ist und welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen – darf gerne weitergeleitet werden.


Weiterführende Artikel:


... und hier geht's zur Lebensfreude-Homepage!

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche psychotherapeutische oder medizinische Beratung. Angaben zu Kostenzuschüssen können sich ändern – bitte bei Ihrer Krankenkasse aktuell nachfragen.



FAQ: Häufige Fragen zu Online-Therapie mit Kostenzuschuss in Österreich

Zuletzt aktualisiert: April 2026


Wird Online-Therapie in Österreich von der Krankenkasse bezuschusst? 

Kurzantwort: Ja – seit 1. Jänner 2025. Online-Psychotherapiesitzungen können seither gleichgestellt mit Präsenzsitzungen beim Kostenzuschuss eingereicht werden, sofern die Therapeutin oder der Therapeut offiziell anerkannt ist.


Wie hoch ist die ÖGK Psychotherapie Rückerstattung? 

Kurzantwort: Ca. 33,70 € pro Sitzung (ÖGK), ca. 45,00 € bei SVS und BVAEB. Tarife können sich ändern – aktuell bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.


Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Psychotherapie Zuschuss Österreich? 

Kurzantwort: Ärztliche Bestätigung, Honorarnote, Antragsformular Ihrer Kasse. Die Honorarnote muss vollständige Angaben enthalten (Name, SV-Nummer, Behandlungsdaten, Diagnose, Stempel der Therapeutin). Alle Formulare finden Sie direkt oben im Artikel verlinkt.


Was passiert nach der 10. Sitzung? 

Kurzantwort: Ein Verlängerungsantrag ist erforderlich – rechtzeitig vor der 11. Sitzung. Dieser wird von der Therapeutin ausgefüllt und ermöglicht eine Bewilligung für bis zu 50 weitere Sitzungen. Ich erinnere meine Klientinnen und Klienten aktiv daran, damit keine Lücke entsteht.


Was gilt, wenn ich im Ausland lebe und in Österreich versichert bin? 

Kurzantwort: Grundsätzlich besteht auch im Ausland Anspruch auf den Kostenzuschuss. Gerade hier ist Online-Therapie bei einer österreichisch anerkannten Therapeutin eine praktische Lösung. Die genaue Abwicklung variiert je nach Träger – ich helfe Ihnen dabei, das für Ihre Situation richtig aufzusetzen.


Kann ich die Therapeutin frei wählen? 

Kurzantwort: Ja – jede eingetragene Psychotherapeutin, auch ohne Kassenvertrag. Das Wahlarztsystem gilt: Sie zahlen, reichen ein, erhalten den Zuschuss rückwirkend zurück.


Ist Online-Therapie genauso wirksam wie Präsenztherapie? 

Kurzantwort: Ja – das belegen zahlreiche Studien. Viele Klientinnen erleben online sogar eine geringere Hemmschwelle, sich zu öffnen. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern die Qualität der therapeutischen Beziehung.


Was kostet eine Sitzung nach Abzug des Zuschusses konkret? 

Kurzantwort: Bei einem Honorar von 130 € ca. 96 € (ÖGK) bzw. ca. 85 € (SVS/BVAEB). Je nach Honorar und Versicherung variiert Ihr Eigenanteil – das Beispiel dient zur Orientierung. Auf Anfrage informiere ich Sie gerne über die konkreten Konditionen in meiner Praxis.

Über die Autorin

DSA Petra Burmetler, MSc ist eingetragene Psychotherapeutin in Österreich mit Schwerpunkt auf Online-Therapie, Stress- und Traumafolgestörungen, Burnout-Prävention und Beziehungsthemen. Sie arbeitet evidenzbasiert, integrativ und körperorientiert in ihrer Privatpraxis "Petra Lebensfreude" online und in St. Pölten.


Qualifikationen:

  • Diplomierte Sozialarbeiterin (DSA)

  • Master of Science (MSc) in Psychotherapie

  • Eingetragene Psychotherapeutin (Integrative Therapie)

  • Systemische Aufstellerin (Familienaufstellungen & Organisationsaufstellungen)

  • Supervisorin und Coach


Über die Praxis:

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